Wrede Bürotechnik GmbH
Am Mohrenshof 12
28277 Bremen
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Telefax: 04 21 / 87 291 34
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
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Geschäftsführer: Herbert Wrede
USt.-IdNr.: DE114615341
Amtsgericht Bremen, HRB17803
Informationsschreiben 25.Mai 2018
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
PREISE
Alle Preise verstehen sich einschließlich Verpackung frachtfrei für den Empfänger. Bei Zubehörlieferungen und bei Ersatzteillieferungen werden anteilig Porto-, Verpackungs- und Versandspesen berechnet. Maßgebend für die Berechnung sind die am Tag der Lieferung geltenden Preise.
LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Gefahr des Empfängers unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Außergewöhnliche Verhältnisse sowie unabwendbare Ereignisse berechtigen die Firme Wrede Bürotechnik GmbH, im folgenden kurz Wrede genannt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
In Verzugsetzung oder Schadensansprüche von Seiten des Käufers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Käufer ist verpflichtet, bei Ankunft einer Sendung diese auf Transportschäden unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Schäden oder den Verlust muss der Käufer sofort amtlich feststellen lassen und Wrede sofort davon Mitteilung machen. Für Transportschäden haftet Wrede ausdrücklich nicht.
BEANSTANDUNGEN
Beanstandungen finden nur drei Tage nach Empfang der Ware Berücksichtigung. Für Gegenstände, welche infolge schlechten Materials nachweislich fehlerhaft geliefert wurden, wird von Wrede Ersatz geliefert.
GARANTIE
Auf alle Neu-Maschinen werden 6 Monate Garantie geleistet vom Tag der Lieferung an. Maßgebend ist das Lieferdatum, zu erkennen aus dem Lieferschein. Auf Gebraucht-Maschinen und Vorführ-Maschinen wird keine Garantie gewährt. Die Garantieleistung bei Neu-Maschinen erstreckt sich auf die bei derartigen Maschinen üblichen Gewährleistung für Material und Konstruktionsfehler. Bei Artikeln unter € 1250.- Listenpreis ohne Mehrwertsteuer sind diese frachtfrei an unsere Kundendienststelle einzusenden. Im anderen Falle behalten wir uns vor, die zusätzliche Leistung (Wegezeit und Fahrtkosten) in Rechnung zu stellen. Für Textilien, Gummiteile, Leuchtmittel und sonstiges Zubehör (also Verschleißteile) wird keine Garantie geleistet. Die Beseitigung der Fehler innerhalb der Garantiezeit geschieht kostenlos. Über diese Garantieleistung hinaus sind Gewährleistungsansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz ausdrücklich ausgeschlossen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Neu-Geräte: in 10 Tagen rein netto Kasse. Gebraucht-Geräte, Vorführ-Geräte und Zubehör: rein netto Kasse nach Erhalt der Rechnung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dienstleistungen sowie Miet- und Materiallieferungsverträge sind ohne Abzug sofort zahlbar. Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Abzüge jeder Art sind unzulässig. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behält sich Wrede ausdrücklich vor und erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen. Wrede ist berechtigt, bei Überschreitung des Zahlungszieles vom Fälligkeitstage an, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, Verzugszinsen in Höhe von 5,5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle Wrede gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel. Dies gilt auch für andere noch nicht beiderseits voll erfüllte Kaufverträge. Wrede ist darüber hinaus berechtigt, dann von den Kaufverträgen zurückzutreten. Bei Teilzahlungskäufen tritt Fälligkeit der Gesamtforderung ein, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug ist. In diesem Fall kann Wrede auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
ZAHLUNGEN
Zahlungen sind nur direkt an Wrede zu leisten. Vertreter, die keine Inkassovollmacht besitzen, sind weder zum Zahlungsempfang noch zur Ausstellung von Quittungen über geleistete Zahlungen mit Rechtsverbindlichkeit für Wrede berechtigt. Bei Zahlungsverzug erfolgt die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5,5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Ansprüche aus laufender Rechnung, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, unumschränktes Eigentum von Wrede. Macht Wrede von seinem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieses schriftlich erklärt wird. Der Besteller darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern und hat in jedem Fall das Eigentum zugunsten von Wrede auch gegenüber dem Drittbesteller ausdrücklich vorzubehalten. Er tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen an Wrede sicherheitshalber ab. Der Besteller ist dem gemäß auch nicht berechtigt, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zum Zwecke der Kreditbeschaffung oder aus anderen Gründen Dritten, insbesondere auch einem Finanzierungsinstitut, ohne Genehmigung von Wrede zu übereignen oder zugunsten des Dritten zu belasten. Auf Wredes Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben und Wrede die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben und die Unterlagen auszuhändigen. Von etwaigen Pfändungen muss der Besteller Wrede sofort per eingeschriebenem Brief in Kenntnis setzen. Den etwaigen Anspruch auf Zahlung einer Versicherungssumme für die Ware tritt der Besteller bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten an Wrede ab.
ANNAHME
Der Auftrag gilt als angenommen, sofern Wrede nicht innerhalb von 21 Tagen ablehnt. Lieferung der Ware gilt nicht als Annahme des Kaufvertrages.
RECHTSGÜLTIGKEIT
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN
Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabsprachen, zu diesen Bedingungen sind ungültig, wenn sie nicht ausdrücklich durch Wrede bestätigt werden. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist nur das Original des Kaufvertrages, nicht die Durchschriften.
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ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Für die Erfüllung des Vertrages ist deutsches Recht maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile ausschließlich Bremen, ganz besonders für Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten.